Polizeikosten in der Bundesliga

In den ers­ten fünf Ligen des deut­schen Pro­fi­fuß­balls belau­fen sich die Kos­ten für die Poli­zei­ein­sät­ze auf rund 120 Mil­lio­nen Euro jähr­lich. Bis­her wur­den die­se Kos­ten allei­ne aus den Steu­er­gel­dern begli­chen. Es wur­de jedoch lan­ge dis­ku­tiert, ob die deut­schen Fuß­ball­ver­ei­ne die Poli­zei­kos­ten für die Bun­des­li­ga­spie­le mit­tra­gen sol­len. Die Deut­sche Fuß­ball Liga (DFL) klag­te gegen einen Gebüh­ren­be­scheid des Bun­des­lan­des Bre­men. Für ein Spiel von Wer­der Bre­men gegen den Ham­bur­ger SV soll­te die DFL rund 425.000 Euro zah­len. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt Leip­zig fäll­te ein Urteil: Bun­des­län­der dür­fen der DFL für soge­nann­te „Hoch­ri­si­ko­spie­le“ eine Rech­nung stellen.

Der Sicher­heits­ex­per­te Uwe Gers­ten­berg gibt eine Ein­schät­zung zum Thema.

kommunale Kriminalprävention

Die Anzahl der Woh­nungs­ein­brü­che in Deutsch­land befin­det sich zur­zeit auf dem tiefs­ten Stand seit zwei Jahr­zehn­ten. Das belegt die Poli­zei­li­che Kri­mi­nal­sta­tis­tik (PKS) für das Jahr 2018. Für den Sicher­heits­ex­per­ten Uwe Gers­ten­berg ist der Rück­gang der ver­üb­ten Straf­ta­ten von vie­len Fak­to­ren abhän­gig. Zu einem die­ser Fak­to­ren kön­nen Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men gezählt wer­den. Die ziel­ge­rich­te­te Durch­füh­rung von vor­beu­gen­den Maß­nah­men gehört zum Kon­zept der Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on. Das Kon­zept der Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on bezieht sich auf alle staat­li­chen und nicht-staat­li­chen Pro­gram­me und Maß­nah­men, die Kri­mi­na­li­tät als gesell­schaft­li­ches Pro­blem oder als indi­vi­du­el­les Ereig­nis ver­hin­dern, min­dern oder in ihren Aus­wir­kun­gen abschwä­chen sol­len. Bei der kom­mu­na­len Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on wer­den die Prä­ven­tiv­maß­nah­men auf der loka­len Ebe­ne erar­bei­tet und umge­setzt. Der Kri­mi­na­li­tät regio­nal ent­ge­gen­zu­tre­ten, ist für Kom­mu­nen not­wen­dig, da das Gefühl von Sicher­heit ein aus­schlag­ge­ben­der Punkt für die Lebens­qua­li­tät einer Ort­schaft ist. Die Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on rich­tet sich an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, (poten­zi­el­le) Täter, sowie (poten­zi­el­le) Opfer von Straftaten 

Grossveranstaltung-konzert-menschenmenge
Spä­tes­tens seit dem Unwet­ter, das im letz­ten Jahr Rock am Ring ver­wüs­tet hat, ist klar, dass Groß­ver­an­stal­tun­gen unzäh­li­ge Risi­ken ber­gen. Doch bleibt die Popu­la­ri­tät die­ser Ver­an­stal­tun­gen erhal­ten und die Teil­neh­mer­zah­len wach­sen wei­ter. Um auf einer Groß­ver­an­stal­tung die Sicher­heit der Besu­cher gewähr­leis­ten zu kön­nen, sind geeig­ne­te Sicher­heits­kon­zep­te notwendig.
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In Zei­ten, in denen das Sicher­heits­be­dürf­nis der Bevöl­ke­rung wächst, gewinnt die Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on für Kom­mu­nen immer mehr an Bedeu­tung. Eines ihrer fort­schritt­li­chen Mit­tel ist die Video­be­wa­chung von öffent­li­chen Räu­men. Die Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on spricht die­ser Bewa­chungs­art einen für Straf­tä­ter abschre­cken­den Cha­rak­ter zu. Aller­dings ist der Ein­satz von Video­tech­nik bei Bevöl­ke­rung und Poli­tik umstritten. 

Lohnt sich die Installation von Kameras?

Eines der Pro-Argu­men­te für die Ver­wen­dung von Kame­ras ist die Unter­stüt­zung bei der Auf­klä­rung von Straf­ta­ten. Mit Hil­fe des tech­ni­schen Auges sind eine ein­fa­che­re Täter­er­ken­nung sowie die Doku­men­ta­ti­on von Tat­her­gän­gen mög­lich. Häu­fig greift die Poli­zei auf die Auf­zeich­nun­gen von Kame­ras zurück, um Straf­tä­ter auf­zu­spü­ren. Vie­les ver­spre­chen sich Poli­tik und Straf­voll­zugs­be­hör­den auch vom Abschre­ckungs­po­ten­zi­al der Video­be­wa­chung. Es besteht für Kri­mi­nel­le bei Aus­übung der Tat die Gefahr, wäh­rend­des­sen auf­ge­zeich­net zu wer­den. Auch kön­nen poten­zi­el­le Opfer, bevor ihnen etwas geschieht, Täter auf eine in Betrieb befind­li­che Kame­ra hin­wei­sen. Allein die Mög­lich­keit dazu stei­gert bereits das sub­jek­ti­ve Sicher­heits­emp­fin­den. Die jähr­lich statt­fin­den­de reprä­sen­ta­ti­ve Umfra­ge „Sicher­heits-Check Deutsch­land“, die 2017 aus der Zusam­men­ar­beit von See­Tec und You­Gov ent­stand, geht genau die­ser Fra­ge nach. Das Ergeb­nis: Gut ange­brach­te Kame­ras erhö­hen das sub­jek­ti­ve Sicher­heits­ge­fühl im öffent­li­chen Raum. 
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In den letz­ten Jah­ren haben sich in der Gesell­schaft eini­ge Begrif­fe mani­fes­tiert, die man in regel­mä­ßi­gen Abstän­den immer wie­der hört. Zum einen ist das die No-Go-Area, die gan­ze Stadt­tei­le betrifft. Zum ande­ren spre­chen Bür­ger, Jour­na­lis­ten und Behör­den von den soge­nann­ten Angst­räu­men. Die­se umfas­sen einen enger gefass­ten Ort wie einen U‑Bahn-Aus­gang, wer­den aber von Men­schen nicht weni­ger gefürch­tet und ver­mie­den. Angst­räu­me sind daher ein Pro­blem von Städ­ten, denen Städ­te mit kom­mu­na­ler Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on Herr wer­den muss. 

Was ist ein Angstraum?

Wel­che Stel­len einer Stadt man zu den Angst­räu­men zählt, hängt sehr oft von indi­vi­du­el­len Emp­fin­dun­gen ab. Ein sol­cher Ort ist zunächst ein­mal ein öffent­li­cher Bereich, bei oder vor des­sen Betre­ten Men­schen Angst ver­spü­ren. Dabei braucht an sol­chen Orten sta­tis­tisch gese­hen nicht mehr Gewalt zu pas­sie­ren als an ande­ren. Ent­schei­dend ist allein die Wahr­neh­mung der dor­ti­gen Gege­ben­hei­ten, sei es durch: 
  • schlecht beleuch­te­te Fußgängerwege,
  • unüber­sicht­li­che Stel­len (Unter­füh­run­gen, Container),
  • unein­seh­ba­re Stel­len (zuge­wach­se­ne Brückenenden)
oder sogar der eige­ne Haus­flur, in den man von außen nicht hin­ein­se­hen kann. Schät­zen meh­re­re Men­schen die Bedro­hungs­la­ge ähn­lich ein und tau­schen sich dar­über aus, bekom­men die jewei­li­gen Orte im öffent­li­chen Dia­log schnell die Bezeich­nung des „Angst­raums“. Befin­den sich meh­re­re sol­cher Stel­len inner­halb eines Vier­tels, kann dies zur Bil­dung einer No-Go-Area bei­tra­gen. Eine Ver­stär­kung die­ser Wahr­neh­mung durch media­le Mehr­be­richt­erstat­tung oder fik­ti­ve Fern­seh­in­hal­te, die an die­sen Stel­len spie­len, wird von der Sozi­al­for­schung bejaht.