Polizeikosten in der Bundesliga

Wer sollte die Polizeikosten für die Bundesligaspiele tragen?

In den ers­ten fünf Ligen des deut­schen Pro­fi­fuß­balls belau­fen sich die Kos­ten für die Poli­zei­ein­sät­ze auf rund 120 Mil­lio­nen Euro jähr­lich. Bis­her wur­den die­se Kos­ten allei­ne aus den Steu­er­gel­dern begli­chen. Es wur­de jedoch lan­ge dis­ku­tiert, ob die deut­schen Fuß­ball­ver­ei­ne die Poli­zei­kos­ten für die Bun­des­li­ga­spie­le mit­tra­gen sol­len. Die Deut­sche Fuß­ball Liga (DFL) klag­te gegen einen Gebüh­ren­be­scheid des Bun­des­lan­des Bre­men. Für ein Spiel von Wer­der Bre­men gegen den Ham­bur­ger SV soll­te die DFL rund 425.000 Euro zah­len. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt Leip­zig fäll­te ein Urteil: Bun­des­län­der dür­fen der DFL für soge­nann­te „Hoch­ri­si­ko­spie­le“ eine Rech­nung stellen.

Der Sicher­heits­ex­per­te Uwe Gers­ten­berg gibt eine Ein­schät­zung zum Thema.

Wer sorgt für die Sicherheit?

Um die Dis­kus­si­on nach­voll­zie­hen zu kön­nen, ist es wich­tig, die Rol­le der ein­zel­nen Akteu­re zu ken­nen. Bei den Spie­len der deut­schen Bun­des­li­ga arbei­tet die Poli­zei eng mit den Ver­ei­nen zusam­men. Bereits vor der Sai­son wer­den Sicher­heits­kon­zep­te erar­bei­tet. Dabei wird berück­sich­tigt, wel­che Ver­ei­ne und Fan­grup­pen auf­ein­an­der­tref­fen. Denn die Sicher­heit bei einer Groß­ver­an­stal­tung ist das obers­te Gut. Falls Fan­grup­pen als beson­ders gewalt­be­reit gel­ten, spricht man von „Hoch­ri­si­ko­spie­len“. Die Sicher­heit bei einem Bun­des­li­ga­spiel muss außer­halb und inner­halb des Sta­di­ons gewähr­leis­tet werden.

Außer­halb des Sta­di­ons ist die Poli­zei für die Sicher­heit ver­ant­wort­lich. Sie sichert die Wege zum Sta­di­on. Dafür wer­den Beam­te an Bahn­hö­fen, Auto­bahn­ab­fahr­ten und an bestimm­ten Weg­punk­ten zum Sta­di­on posi­tio­niert. Bei einem „Hoch­ri­si­ko­spiel“ wer­den mehr Beam­te ein­ge­setzt als bei einem „nor­ma­len“ Spiel.

Inner­halb des Sta­di­ons, dem Ver­an­stal­tungs­ge­län­de, ist der Ver­an­stal­ter für die Sicher­heit ver­ant­wort­lich. Da es sich bei einem Pro­fi­fuß­ball­spiel um eine kom­mer­zi­el­le Groß­ver­an­stal­tung han­delt. Für die Sicher­heit im Sta­di­on grei­fen die Ver­ei­ne auf Dienst­leis­ter aus der Sicher­heits­bran­che zurück. Das Sicher­heits­per­so­nal wird über­all im und rund um das Sta­di­on ein­ge­setzt. Es wer­den Taschen von den Zuschau­ern durch­sucht, die Park­plät­ze beauf­sich­tigt und die Besu­cher auf die Zuschau­er­rän­ge ver­teilt. Die­se Arbeit wäre ohne die Unter­stüt­zung der Poli­zei gar nicht möglich.

Ist die Sicherheit durch die Polizei eine Dienstleistung?

Das Urteil des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt Leip­zig heizt die Dis­kus­si­on wei­ter an. Vie­le Bür­ger fürch­ten nun, dass die Arbeit der Poli­zei eine Dienst­leis­tung sei. Doch die Wah­rung der öffent­li­chen Sicher­heit, durch staat­li­che Orga­ne, ist und wird kei­ne Dienst­leis­tung. Es geht um den Mehr­auf­wand für die Poli­zei bei den „Hoch­ri­si­ko­spie­len“. Die nor­ma­len Ein­sät­ze im Rah­men eines Fuß­ball­spiels sol­len nicht in Rech­nung gestellt wer­den. Die Spie­le mit den soge­nann­ten „erleb­nis­ori­en­tier­ten Fuß­ball­fans“ (Hoo­li­gans) bedeu­ten einen gro­ßen Auf­wand für die Poli­zei. Es wer­den zusätz­li­che Kräf­te aus ande­ren Städ­ten benö­tigt und vie­le Beam­te müs­sen Über­stun­den leisten.

Die recht­li­che Grund­la­ge für eine Betei­li­gung an Ein­satz­kos­ten exis­tiert bereits. Im Poli­zei­recht gibt es den soge­nann­te Zweck­ver­an­las­ser. Dar­un­ter ver­steht man jeman­den, der die öffent­li­che Sicher­heit nicht selbst stört oder gefähr­det, der aber Drit­te hier­zu ver­an­lasst, obwohl sein Ver­hal­ten selbst recht­mä­ßig ist. Als zusätz­li­che Vor­aus­set­zung muss die Stö­rung in objek­ti­ver Hin­sicht typi­scher­wei­se und zwangs­läu­fig die Fol­ge sein. Somit kön­nen dem Ver­an­las­ser – also dem Ver­an­stal­ter – teil­wei­se die Ein­satz­kos­ten in Rech­nung gestellt werden.

Ein häu­fi­ges Argu­ment gegen eine Betei­li­gung an den Ein­satz­kos­ten ist das Okto­ber­fest. Dort müs­sen sich die Ver­an­stal­ter nicht direkt an den Kos­ten betei­li­gen. Das bay­ri­sche Volks­fest fin­det aller­dings nur jähr­lich statt, die Spie­le der Bun­des­li­ga wöchent­lich. Des Wei­te­ren zah­len die Schau­stel­ler auf dem Okto­ber­fest eine hohe Pacht an die Stadt, in der die Kos­ten zumin­dest teil­wei­se ent­hal­ten sein dürften.

Man­che Fuß­ball­fans sehen jetzt die DFL und Ver­ei­ne im Zug­zwang. Es läge durch das Urteil noch stär­ker im Inter­es­se der Ver­an­stal­ter, gegen die Struk­tu­ren gewalt­be­rei­ter Fans stär­ker vor­zu­ge­hen. Um zukünf­tig kei­ne hohen Poli­zei­kos­ten tra­gen zu müs­sen. Wenn Hoo­li­gans von den Spie­len aus­ge­schlos­sen wer­den, könn­ten sie kei­ne Ran­da­le im Sta­di­on ver­an­stal­ten. Aller­dings besteht hier die Gefahr, dass sich die Kra­wal­le in den öffent­li­chen Raum ver­la­gern könn­ten. Bei einer Ver­la­ge­rung wür­de die Poli­zei nicht ent­las­tet werden.

Was bedeutet das Urteil für Organisatoren von Großveranstaltungen?

Aber ob die Ver­ei­ne in Zukunft für die Kos­ten auf­kom­men sol­len oder die DFL, ist zur­zeit noch nicht geklärt. Denn im Fall von Wer­der Bre­men ging der Gebüh­ren­be­scheid an den Orga­ni­sa­tor der Bun­des­li­ga, der DFL. Nach der DFL sind jedoch die Ver­ei­ne für die Sicher­heit ver­ant­wort­lich. Auch die Erlö­se des Ticket­ver­kaufs kom­men zum Groß­teil den Ver­ei­nen zugute.

Bei den hohen Poli­zei­kos­ten stellt sich die Fra­ge, inwie­weit die Ein­sät­ze lang­fris­tig auch von Ver­ei­nen aus den unte­ren Ligen bezahlt wer­den kön­nen. Ob nun vie­le Bun­des­län­der dem Bei­spiel aus Bre­men fol­gen wer­den, ist unge­wiss. Der bay­ri­sche Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann (CSU) kün­dig­te bereits an, dass er die Poli­zei­ein­sät­ze für Risi­ko­spie­le in Bay­ern wei­ter­hin aus den Steu­er­gel­dern finan­zie­ren möch­te. Ein Teil der Fans wür­de einen Poli­zei­kos­ten-Fond begrü­ßen. Die DFL könn­te einen Teil der Fern­seh­gel­der dort ein­zah­len, um so die Ein­sät­ze zu bezahlen.

Das Urteil kann sich aber nicht nur auf den Pro­fi­fuß­ball aus­wir­ken. Theo­re­tisch könn­ten nun Län­der die Ein­satz­kos­ten für die Siche­rung von Musik­kon­zer­ten oder Volks­fes­ten den Ver­an­stal­tern in Rech­nung stel­len. Gera­de bei Groß­ver­an­stal­tun­gen sind nach­hal­ti­ge und maß­ge­schnei­der­te Sicher­heits­kon­zep­te notwendig.

Uwe Gerstenberg

Sicherheitsexperte Uwe Gerstenberg ist Autor zahlreicher Buchbeiträge und Fachartikel. Seine Schwerpunktthemen sind die private und öffentliche Sicherheit in Deutschland.