leere Straße

Ausnahmezustand: Auswirkungen auf öffentliche und private Sicherheit

Der Coro­na-Virus ist zur­zeit in aller Mun­de. Der Krank­heits­er­re­ger aus mut­maß­lich Chi­na schaff­te es durch sei­ne rasan­te Aus­brei­tung zu welt­wei­ter Bekannt­heit und beein­träch­tigt nach wie vor die Wirt­schafts­kraft des Reichs der Mit­te. Gan­ze Städ­te sind abge­rie­gelt, Gren­zen inner­halb der EU wer­den wie­der stär­ker kon­trol­liert und Sport-Events fal­len aus. Auch Fir­men stel­len den Betrieb ein, sodass Mil­lio­nen Men­schen zu Hau­se blei­ben. Ein Sze­na­rio, das für Deutsch­land (noch) einer Uto­pie gleicht. Sicher­heits­ex­per­te Uwe Gers­ten­berg skiz­ziert, was Aus­nah­me­zu­stän­de für unbe­wach­te Fir­men und Büros bedeutet.

Ausnahmezustand: Auswirkungen auf öffentliche und private Sicherheit

In den bei­den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten gelang­ten bereits meh­re­re Krank­heits­er­re­ger in den Fokus der Öffent­lich­keit, zum Beispiel: 

  • BSE („Rin­der­wahn“)
  • Schwei­ne­grip­pe
  • Ebo­la
  • Vogel­grip­pe

Auch wenn Auf­klä­rungs­kam­pa­gnen über die Krank­hei­ten Erfol­ge ver­bu­chen konn­ten, gab es stets Grund zur Besorg­nis, eine Epi­de­mie bricht aus. 

Im Fal­le eines der­art hohen Anste­ckungs­ri­si­ko wie beim Coro­na-Virus wird irgend­wann eine Qua­ran­tä­ne unaus­weich­lich. Sie umfasst eine Rei­he an Not­ver­ord­nun­gen, die grei­fen, um die Aus­brei­tung des Erre­gers so effek­tiv wie mög­lich ein­zu­däm­men. Ers­te Schutz­maß­nah­men bestimmt dabei das Gesund­heits­amt, Zuwi­der­hand­lun­gen kön­nen gericht­lich voll­streckt werden.

So sind bereits infi­zier­te Men­schen unter Schutz zu stel­len, um eine wei­te­re Krank­heits­aus­brei­tung zu ver­hin­dern. Räu­me wer­den ste­ri­li­siert und Spe­zi­al­an­zü­ge, die das Anste­ckungs­ri­si­ko sen­ken, sind eben­so omni­prä­sent wie Mund­schutz und Handschuhe.

Die tief­grei­fen­den Aus­wir­kun­gen einer Epi­de­mie durch­drin­gen alle Aspek­te des täg­li­chen Lebens und machen vie­le Orte zu Geisterstädten:

  • Geschäf­te schlie­ßen, Super­märk­te wer­den leergekauft
  • der Nah­ver­kehr wird stillgelegt 
  • ver­schärf­te Kon­trol­len an Flughäfen
  • Arbeit­ge­ber sehen sich gezwun­gen, Home Office Tätig­kei­ten zu verordnen 
  • Öffent­li­che Fes­ti­vi­tä­ten wer­den abgesagt

Jede Art von Ausnahmezustand birgt Risiken 

Wird eine Stadt abge­rie­gelt, ver­hängt der Staat also eine Aus­gans­sper­re, bleibt dies nicht ohne Fol­gen. Ver­las­se­ne Stra­ßen kön­nen den Nähr­bo­den für kri­mi­nel­le Ener­gie dar­stel­len. Eine Ver­fol­gung von Straf­ta­ten im Schutz der Ein­sam­keit gestal­tet sich häu­fig schwierig. 

Aber auch ein Qua­si-Aus­nah­me­zu­stand ist bedroh­lich. Wenn der Staat kei­ne Qua­ran­tä­ne anord­net, die Bür­ger aber von sich aus nicht mehr nach drau­ßen gehen. Ein­bre­cher nut­zen die­sen Umstand genau­so aus. Gewer­be und Pro­duk­ti­ons­stät­ten sind dann unbe­auf­sich­tigt und ver­hei­ßen eine hoch­wer­ti­ge Beute.

Welche Sicherheitsmaßnahmen gibt es im Falle einer Ausganssperre? 

Die Sicher­heit für ver­wais­te Gebäu­de, ob gewerb­lich oder auch pri­vat, erhö­hen spe­zia­li­sier­te Unter­neh­men. Auf­grund der Viel­falt an Objekt­ty­pen passt der Objekt­schutz jedes Kon­zept indi­vi­du­ell an die Gege­ben­hei­ten vor Ort an. Der Schutz beinhal­tet dabei auch die Über­wa­chung von Bau­stel­len, IT, Fahr­zeu­ge und Gerätschaften.

Für eine erfolg­rei­che Bewa­chung eines Objek­tes grei­fen die Berei­che von Tech­nik und Sicher­heits­per­so­nal inein­an­der. Der pro­fes­sio­nel­le Objekt­schutz stellt sicher, dass alle Maß­nah­men für eine rei­bungs­lo­se Funk­tio­na­li­tät opti­mal auf­ein­an­der abge­stimmt sind. Das prä­sen­te sowie dis­kre­te Fach­per­so­nal — deren Auf­ga­ben vom gele­gent­li­chen Kon­troll­gang bis hin zur ver­stärk­ten Prä­senz vor Ort rei­chen — för­dert ein Höchst­maß an Sicherheit.

Unter­neh­men benö­ti­gen eine Band­brei­te an Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen, die sich auf die fol­gen­den  Berei­che kon­zen­triert, aber bei wei­tem nicht erschöpft:

  • Schließ­tech­nik, Zugangs­kon­trol­le und Alarmanlagen
  • Not­ruf- und Brandschutzsysteme
  • Schließ‑, Strei­fen- und Wachdienste
  • Pro­duk­ti­ons­tech­nik­schutz
  • Hard- und Soft­ware­schutz sowie Datenschutz
  • Waren­be­stand­schutz sowie Wert­schutz (Autos, Kunst­ge­gen­stän­de, etc.)
  • Schutz von Mit­ar­bei­tern, die vor Ort sein müs­sen

Uwe Gerstenberg

Sicherheitsexperte Uwe Gerstenberg ist Autor zahlreicher Buchbeiträge und Fachartikel. Seine Schwerpunktthemen sind die private und öffentliche Sicherheit in Deutschland.