Bewaffnete Security

Wie bekomme ich Personenschutz?

Je höher Ein­kom­men, Macht­po­si­ti­on oder der gesell­schaft­li­che Rang aus­fällt, des­to bedroh­ter sind Leib und Leben eines Bür­gers. Doch für den Schutz von Betrof­fe­nen kommt der Staat kaum ein­mal auf. Die Vor­aus­set­zun­gen, um Per­so­nen­schüt­zer um sich zu wis­sen, lie­gen gegen­wär­tig sehr hoch. Alter­na­tiv bie­ten sich die pri­va­ten Sicher­heits­diens­te an. Hier müs­sen die Kos­ten durch den zu schüt­zen­den Bür­ger zwar selbst getra­gen wer­den. Doch die­se Inves­ti­ti­on dürf­te sich lohnen. 

Gründe für den Personenschutz

Als beson­ders gefähr­det gel­ten in der Regel Per­so­nen, die auf­grund ihres Ran­ges in der Gesell­schaft oder ihrer beruf­li­chen Ver­ant­wor­tung als Angriffs­ob­jekt geeig­net schei­nen. Poli­ti­ker oder Füh­rungs­per­so­nen der Wirt­schaft zum Bei­spiel. Ihre Ent­schei­dun­gen len­ken die Gesell­schaft – und beein­flus­sen damit nicht sel­ten das Leben zahl­rei­cher Ein­zel­per­so­nen. Ins­be­son­de­re bei Lan­des- oder Bun­des­mi­nis­tern wird ein staat­li­cher Per­so­nen­schutz daher häu­fig gewährt und durch Mit­tel des Bun­des finan­ziert. Der staat­li­che Schutz wird aber meist dort ver­wei­gert, wo es sich um Bür­ger ohne rele­van­ten Ein­fluss­be­reich han­delt. Aus­ge­spro­che­ne Dro­hun­gen genü­gen daher oft­mals nicht, um eine Schutz­be­dürf­tig­keit aus­zu­lö­sen. Übri­gens gilt Ähn­li­ches für Schau­spie­ler, Fuß­ball­stars oder Musi­ker – selbst dann, wenn sie eine mil­lio­nen­köp­fi­ge Schar an Fans für sich begeis­tern kön­nen. Auch sie dür­fen eine behörd­li­che Maß­nah­me zur Sicher­heit nicht ohne kon­kre­te Gefahr ein­for­dern, son­dern müs­sen sich nach ande­ren Anbie­tern für den eige­nen Schutz umse­hen.

Die unterschiedlichen Stufen der Gefährdung

Was aber wird eigent­lich kon­kret unter der Gefahr ver­stan­den? Unter­schie­den wer­den ins­ge­samt drei Ebenen. 
  • Die drit­te von ihnen (Stu­fe III) sieht vor, dass ein Über­griff auf die zu schüt­zen­de Per­son nicht aus­ge­schlos­sen wer­den kann – ein Angriff gilt als möglich.
  • Auf Stu­fe II hat sich die Lage dage­gen ver­schärft: Nun­mehr wird es als wahr­schein­lich ange­nom­men, dass ein Anschlag auf den Betrof­fe­nen bevorsteht.
  • Anders dage­gen Stu­fe I, bei der mit einer Gefähr­dung von Leib und Leben jeder­zeit gerech­net wer­den muss. Erfah­rungs­ge­mäß wird eine sol­che Sicher­heits­stu­fe durch die staat­li­chen Behör­den aber nur sehr sel­ten für Pri­vat­per­so­nen aus­ge­spro­chen. So müss­te neben der rei­nen Dro­hung bereits in Erfah­rung gebracht wor­den sein, dass ein Anschlag unmit­tel­bar bevor­steht. Er kann nur­mehr durch den Ein­satz der Per­so­nen­schüt­zer als letz­tes Mit­tel ver­ei­telt werden.

Voraussetzungen für staatlichen Personenschutz

Erfah­rungs­ge­mäß wird der staat­li­che Schutz für Ein­zel­per­so­nen somit ledig­lich in zwei Fäl­len geneh­migt. Einer­seits han­delt es sich dabei um Per­so­nen des öffent­li­chen Lebens – die bereits ange­spro­che­nen Ent­schei­der aus der Poli­tik und nicht sel­ten auch der Wirt­schaft fal­len dar­un­ter. Für sie wird pau­schal ein erhöh­tes Risi­ko für Atten­ta­te ange­nom­men, ent­spre­chend muss zu deren Ver­mei­dung auch für die Sicher­heit der Betrof­fe­nen gesorgt wer­den. Ande­rer­seits kann es sich aber um Bür­ger han­deln, die einer Gefahr für Leib und Leben aus­ge­setzt sind. Zu den­ken wäre hier an kon­kre­te Dro­hun­gen – etwa aus dem Bereich der Kri­mi­na­li­tät gegen­über Zeu­gen einer Straf­tat. Auch frü­he­re Mit­glie­der einer kri­mi­nel­len Orga­ni­sa­ti­on, die sich zur Rück­kehr auf einen lega­len Lebens­weg ent­schie­den haben, gel­ten als Mit­wis­ser began­ge­ner Ver­bre­chen häu­fig gleich­falls als beson­ders gefähr­det. Hier wäre jedoch indi­vi­du­ell zu ent­schei­den, ob eine Gefahr tat­säch­lich vor­liegt.

Alternative privater Sicherheitsdienst: gut geschützt

Es gelingt also nicht ganz ein­fach, als Pri­vat­per­son eine staat­li­che Schutz­maß­nah­me zu bean­spru­chen. Wer den­noch um sei­ne Gesund­heit, sein Ver­mö­gen oder gar um sein Leben fürch­ten muss, gleich­zei­tig aber die Vor­aus­set­zun­gen für eine Bewa­chung durch die Poli­zei oder Lan­des­kri­mi­nal­äm­ter nicht erfüllt, ist bei pri­va­ten Sicher­heits­diens­ten eben­falls gut auf­ge­ho­ben. Hier gelingt es mühe­los, Per­so­nen­schüt­zer zu enga­gie­ren – eine lang­wie­ri­ge Prü­fung der Umstän­de, wie sie oft bei Behör­den vor der Bewil­li­gung durch­ge­führt wird, ent­fällt dage­gen. Die Kos­ten trägt der Betrof­fe­ne zwar selbst – doch bes­ser als in die eige­ne Gesund­heit lässt sich das Geld nicht investieren.

Uwe Gerstenberg

Sicherheitsexperte Uwe Gerstenberg ist Autor zahlreicher Buchbeiträge und Fachartikel. Seine Schwerpunktthemen sind die private und öffentliche Sicherheit in Deutschland.