Rückgang der Einbrüche

Die Zahl der Einbrüche sank auch 2018

Auch im ver­gan­ge­nen Jahr sind die Ein­bruchs­zah­len erneut gesun­ken, nach­dem sie von 2008 bis 2015 jähr­lich ange­stie­gen sind. Im Jahr 2018 konn­te erneut ein Tief­stand – mit 97.504 Fäl­len bun­des­weit – ver­zeich­net wer­den. Dem­nach ist die Anzahl der Ein­brü­che im Ver­gleich zum Vor­jahr um 16,3 Pro­zent gesun­ken. Der höchs­te pro­zen­tua­le Rück­gang konn­te in den Län­dern Bre­men, Nord­rhein-West­fa­len und Ham­burg erfasst wer­den. Nur im Saar­land und Sach­sen-Anhalt stieg die Anzahl der Einbrüche.

Das Jahr 2018 bie­tet damit die gerings­ten Ein­brü­che seit 1999, damals wur­den 149.000 Fäl­le beob­ach­tet. Die Ein­bruchs­zah­len gehen aus der jähr­lich ver­öf­fent­lich­ten Poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­sta­tis­tik (PKS) her­vor. In der PKS wer­den auch die ver­such­ten Ein­brü­che erfasst. Die Daten aus der Sta­tis­tik sind durch­aus aus­sa­ge­kräf­tig, da es bei Ein­brü­chen fast kei­ne Dun­kel­zif­fer gibt. Die Anzei­ge­quo­te ist im Ver­hält­nis zu ande­ren Straf­ta­ten unge­wöhn­lich hoch. Bei voll­ende­ten Tat­vor­gän­gen wer­den nahe­zu 100 Pro­zent der Ein­brü­che zur Anzei­ge gebracht.

Das liegt vor allem dar­an, dass ein Nach­weis für die Ver­si­che­run­gen erfor­der­lich ist. Auch die Quo­te für die ange­zeig­ten Ein­bruchs­ver­su­che ist mit 60 Pro­zent ver­gleichs­wei­se recht hoch. Bei den sin­ken­den Ein­bruchs­zah­len stellt sich die Fra­ge, von wel­chen Fak­to­ren der Rück­gang abhän­gig ist.

Wie kommt der Rückgang der Einbrüche 2018 zustande?

Der Rück­gang ist von meh­re­ren Fak­to­ren abhän­gig. Zum einen änder­te sich im Som­mer 2017 die Geset­zes­la­ge, nach­dem der Ein­bruch zu einem Ver­bre­chens­tat­be­stand zählt. Als Fol­ge des­sen wird ein Ein­bruch in eine Pri­vat­woh­nung mit einer Frei­heits­stra­fe von min­des­tens sechs Mona­ten geahn­det, der höchs­te Frei­heits­ent­zug beträgt zehn Jah­re. Die Geset­zes­än­de­rung bezeich­net der Bre­mer Innen­se­na­tor Ulrich Mäu­rer (SPD) gegen­über ZEIT ONLINE als „abschre­cken­den Effekt“. 

Des Wei­te­ren inves­tie­ren die Eigen­tü­mer ver­mehrt in Sicher­heits­tech­nik und erschwe­ren damit den Zugang zu dem pri­va­ten Wohn­raum. Die Auf­klä­rungs­quo­te bei Woh­nungs­ein­brü­chen bleibt hin­ge­gen nied­rig. Sie stieg von nur 17,8 Pro­zent im Jahr 2017 auf zuletzt 18,1 (2018) Prozent.

Tipps zum Einbruchsschutz

Der Rück­gang darf aller­dings nicht zum Anlass genom­men wer­den, den Ein­bruchs­schutz zu ver­nach­läs­si­gen. Eine abso­lu­te Sicher­heit wird es nie geben. Auch das sichers­te Schloss lässt sich mit dem nöti­gen Wis­sen und Zeit kna­cken. Aller­dings erschwe­ren höhe­re Sicher­heits­stan­dards den Auf­wand, der von den Ein­bre­chern betrie­ben wer­den muss. Durch den höhe­ren Auf­wand steigt die Gefahr erwischt zu werden.

Gera­de durch das Auf­rüs­ten von Türen und Fens­tern lässt sich mit einem gerin­gen Auf­wand ein Zuge­winn an Sicher­heit schaf­fen. Der Exper­te für Ein­bruch­schutz Uwe Gers­ten­berg rät dazu, das Risi­ko zu mini­mie­ren, indem Sie: 

  • immer Ihre Haus- oder Woh­nungs­tür abschließen,
  • die Fens­ter beim Ver­las­sen der Woh­nung schlie­ßen, dabei gel­ten gekipp­te Fens­ter als offe­ne Fenster, 
  • auf gar kei­nen Fall einen Ersatz­schlüs­sel außer­halb der Woh­nung verstecken,
  • bei ver­däch­ti­gen Beob­ach­tun­gen die Poli­zei informieren.

Ein abso­lu­ter Schutz vor Ein­brü­chen ist nicht mög­lich. Den­noch ist es unge­mein wich­tig, sich über die Mög­lich­kei­ten des Ein­bruch­schut­zes zu infor­mie­ren, um ein Grund­maß an Sicher­heit zu erlan­gen. Da ein wirk­sa­mer Schutz von den Gege­ben­hei­ten vor Ort abhän­gig ist und immer maß­ge­schnei­dert sein muss, ist eine Exper­ten­be­ra­tung für einen erwei­ter­ten Schutz notwendig.

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Uwe Gerstenberg

Sicherheitsexperte Uwe Gerstenberg ist Autor zahlreicher Buchbeiträge und Fachartikel. Seine Schwerpunktthemen sind die private und öffentliche Sicherheit in Deutschland.